Menschen mit Behinderung sind kein Mythos: Jede vierte Person in der EU hat eine Behinderung
Offizielle Eurostat-Statistik: Anteil der Menschen im Alter von 16 Jahre oder älter mit Behinderung in der EU. Damit sind lang anhaltende Einschränkungen gemeint.
Anbei eine Kurzfassung der Ereignisse für die Barrierefreiheit.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Österreich in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Webseitenbetreiber mit sich. Hier eine kurze Übersicht darüber, was auf Sie zukommt und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht um. Ziel ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihnen besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für Webseitenbetreiber bedeutet dies:
Das Gesetz betrifft vor allem:
Reine B2B-Websites sind vorerst von der Verpflichtung ausgenommen, wobei Barrierefreiheit auch hier langfristig zum Standard werden könnte.
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Gestaltung barrierefreier Websites nicht nur aus ethischer Sicht wichtig, sondern ab 2025 auch gesetzlich vorgeschrieben. In unserem Beitrag erläutern wir, warum die barrierefreie Gestaltung im Webdesign essenziell ist und wie Unternehmen von dieser gesetzlichen Vorgabe profitieren können.
Anbei erhalten Sie eine detaillierte Zusammenfassung der Entwicklungen und Anforderungen im Bereich Barrierefreiheit.
Allen Menschen soll die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Dies schließt beispielsweise Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ein. Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit.
Was ist neu?
Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) bietet eine wertvolle Möglichkeit, eure Website zu verbessern und gleichzeitig eure Zielgruppe zu vergrößern. Ab 2025 dürfen nur noch digitale Produkte und Dienstleistungen auf den Markt kommen, die barrierefrei gestaltet sind. Wir sind überzeugt: Gut zugängliche, einfache und verständliche Websites betreffen uns alle!
Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)). Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
Dienstleistungen und Produkte sind nach dem Gesetz dann barrierefrei, wenn sie
Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Umgebungen, Produkten und Dienstleistungen, die für alle Menschen zugänglich sind. Im digitalen Kontext bedeutet dies, dass Websites, Software und mobile Anwendungen behindertengerecht gestaltet werden.
Das BaFG gilt für folgende Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden:
Das gilt insbesondere für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr:
Bei Dienstleistungen, also z.B. Online-Shops, werden vor allem erhöhte Informationspflichten gestellt. Sie müssen beispielsweise
Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Merkmal eines Kleinstunternehmens
Beispiele:
Betroffene Produkte und Dienstleistungen, die neu auf den Markt kommen, müssen ab 28.06.2025 barrierefrei umgesetzt sein. Für bestehende Produkte oder Dienstleistungen gibt es einen Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren. Für Selbstbedienungsterminals gelten längere Fristen.
Inkrafttreten: 28. Juni 2025
Übergangsfrist: 5 Jahre (für bestehende Produkte/Dienstleistungen)
Ausnahmen: Dienstleister-Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz); Strafen: max. 80.000 Euro Verwaltungsstrafe wie ggf. auch Produktrückrufe und Markteleminationen von Produkten / Dienstleistungen bei Nichtumsetzung
Diese Liste hilft Ihnen, die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards entspricht:
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in österreichisches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet österreichische Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.
Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte („Web Content Accessibility Guidelines”, WCAG) sind eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit einer Website und auch Apps überprüfen lassen.
Diese Erfolgskriterien sind in drei Stufen aufgeteilt:
Stufe A (Mindestanforderungen)
Die grundlegenden Anforderungen an eine barrierefreie Website werden erfüllt. Beispielsweise sind Alternativtexte für Bilder vorhanden, sodass Screenreader die Inhalte erkennen können. Diese Stufe stellt sicher, dass die wichtigsten Barrieren beseitigt werden, damit eine Grundnutzung der Website möglich ist.
Stufe AA (erweiterte Anforderungen)
Die Barrierefreiheit wird auf ein höheres Niveau gebracht. Dazu zählen Aspekte wie eine ausreichende Farbkontrastierung von Texten und Hintergrund sowie die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen. Websites, die Stufe AA erreichen, sind in der Regel für einen größeren Nutzerkreis gut zugänglich.
Stufe AAA (höchste Anforderungen)
Diese Stufe umfasst die strengsten Anforderungen an Barrierefreiheit. Beispielsweise müssen alle Inhalte auch in einfacher Sprache verfügbar sein, und Videos müssen sowohl Untertitel als auch Gebärdensprache beinhalten. Websites, die diese Stufe erreichen, sind so umfassend wie möglich zugänglich, was jedoch nicht immer für alle Inhalte umsetzbar ist.
Quelle Bildwelten: Fabian Scholz